Der Wortlaut des Gesetzes

1965 veränderte ein junger Rechtsanwalt im Dienste von Oris die Schweizer Uhrmacherkunst für immer. Dies ist seine Geschichte.

Schweizer Uhrenstatut
In den 1930ern verabschiedete die Schweiz ein Gesetz zum Schutz der Uhrenindustrie. Doch mit der Zeit verhinderte es den Wettbewerb und bremste Innovationen aus. Wie viele andere befand sich auch Oris auf der falschen Seite dieses Gesetzes, das die Innovationskraft einschränkte.

Alle Hebel in Gang gesetzt
Das Gesetz verlangte, dass Oris ausschliesslich Stiftankerhemmungen verwenden durfte – in den 1950ern schon lange überholt von Ankerhemmungen. Der junge Anwalt Dr. Rolf Portmann wurde 1956 beauftragt, das Statut zu kippen. Es dauerte fast ein Jahrzehnt, doch 1965 gewann er den Fall.

Ein Stern geht auf
Oris war nun frei, mit neuen Technologien voranzugehen. 1966 entwickelten wir unser erstes Ankerhemmungswerk – ein Quantensprung. Dafür brauchte es ein neues Uhrendesign. Wir nannten sie Oris Star.

Ein Held für alle Zeiten
Dr. Portmanns jahrzehntelanger Einsatz veränderte das Schicksal von Oris – und das der gesamten Branche. Keine Marke war mehr durch das alte Gesetz eingeschränkt. Dr. Portmann erwarb später Oris und leitete das Unternehmen. Heute ist er unser Ehrenvorsitzender. Ein Held.






